Heute beginnt die Leinenpflicht in Niedersachen. Zeit, sich einmal genauer damit auseinanderzusetzen.
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldNG)
S i e b e n t e r T e i l
Verhalten in der freien Landschaft
§ 33
Pflichten zum Schutz vor Schäden
(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
- dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
- nicht streunen oder wildern und
- in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli (allgemeine Brut-, Setz– und Aufzuchtzeit), an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs– oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,
- Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen,
- das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern.
(2) Die Feld– und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen, dass Hunde in der freien Landschaft auch außerhalb der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli an der Leine zu führen sind
- zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung durch Festlegung von Schongebieten oder
- zum Schutz von Erholungssuchenden vor Belästigungen durch frei laufende Hunde auf Grundflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen, insbesondere auf Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen.
Die Ausnahmen nach Absatz 1 Nr.1 Buchst. b bleiben unberührt.
Ab dem 1. Apil müssen die Hunde in Niedersachen also an die Leine. Die allgemeine Brut-, Setz– und Aufzuchtszeit beginnt. Am 31.07. darf die Leine abgenommen werden. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, kann mit Geldbußen von bis zu 5.000 EUR belegt werden.
Bis Ende Juli besteht also eine besondere Schutzzeit für Waldgebiete und die übrige freie Landschaft. Hunde sind also auch auf Wegen und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlang führen anzuleinen.
Ganz objektiv betrachtet, kann ich diese Regelung sehr gut nachvollziehen. Brütende Vögel und neugeborene Rehkitze sollen geschützt werden. Ich habe schon oft miterlebt, wie rücksichtslos manche Hundehalter ihre Hunde durch Wälder und über Felder jagen lassen — frei nach dem Motto: “Dann ist der Vierbeiner auch schön müde”.
Ich glaube auch, dass zwangsläufig eine Leinenpflicht verhängt werden muss, um dieses Ziel adäquat verfolgen zu können.
Queen und Püppi haben gelernt, den Waldweg nicht zu verlassen. Ich lasse sie nicht im Unterholz stöbern und kann auch nicht nachvollziehen, wie man seinen Hund quer durch den Wald rennen lassen kann. Wir betreten als Gäste das Gebiet — quasi das Zuhause — der Wildtiere. Ein respektvoller Umgang mit der Natur ist also das mindeste, was man tun sollte.
Wie verbringen wir also die Brut– und Setzzeit?
Am Ende unserer Straßen beginnen die Pferdewiesen. Drei große Felder, auf denen tagsüber Pferde stehen. Die Stadt hat eine Karte veröffentlicht, die genau angibt, wo Leinenpflicht besteht und wo nicht. Die Pferdewiesen sind von der Leinenpflicht ausgenommen, sodass wir unsere erste und letzte Runde ohne Leine laufen dürfen. Auf die Felder können die Hunde ohnehin nicht laufen, da sie durch einen Zaun abgegrenzt sind. Hunde können lediglich einen schmalen Feldweg nutzen. Hier lasse ich die beiden auch zu dieser Zeit ohne Leine laufen, weil sie auf diesem schmalen Weg keinen Schaden anrichten können.
Unser Runde am Nachmittag drehen wir meistens im Wald. Hier besteht Leinenpflicht und daran halten wir uns auch. Obwohl beide Hunde gelernt haben, nicht den Waldweg zu verlassen, ist es für mich selbstverständlich, dass die Leine dran bleibt. Nicht nur, weil es die Gesetze vorschreiben, sondern auch, weil ich mich in dem Lebensraum der Wildtiere respektvoll verhalten möchte.
Leider halten sich nur sehr wenige an die Leinenpflicht. Gut finde ich, dass die meisten Spaziergänger die Hundemenschen auf die Leinenpflicht hinweisen. Und auch ich spreche die Hundebesitzer darauf an, wenn ich sehe, dass sie ihren Hund durch das Unterholz rennen lassen. Ich wünsche mir viel mehr Kontrolle durch das Ordnungsamt.
Besteht bei euch auch eine Leinenpflicht? Wie geht ihr damit um?
Hallöchen!
Bei uns gibt es keine Regelung bzgl. der Brut– und Setzzeit. Aber für mich ist es selbstverständlich, dass Shiva in der Zeit im Wald an der Leine ist. Sie geht auch nicht stöbern oder jagen, wobei ich bei ihr bemerkt habe, dass sie jetzt interessiert ist, wenn sie einen Fuchs sieht. Auch auf Wiesen hab ich sie unter Kontrolle und sobald das Gras höher wird, kommt sie an die Leine.
Grüßle Sandra & Shiva
Die Leinepflicht verliert Ihre Schrecken, wenn man seinem Hund eine vernünftige Leine gönnt.
Wie oft sieht man Hundehalter, die Ihren Hund an einer 1,5 — 2 m langen Leine Gassi führen.
Da ist der Bewegungsradius des Hundes sehr eingegrenzt.
5 m Leine sollte man seinem Hund schon gönnen.
Nun, im Wald ist Leinenpflicht. Im Stadtgebiet (Wien) gibt es Freilaufzonen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass Verkehrsunfälle, die durch frei laufende Hunde verursacht werden, dem Hundehalter zur Last gelegt werden können. So traurig es auch ist wenn der eigene Hund überfahren wird, die weiteren Auswirkungen können u,U existenzbedrohend sein
Das heißt ein auf die Autobahn laufender Hund, der überfahren wird, wird mit Sach– und Personenschäden dem Hundehalter zur Last gelegt. Da die Hunde gechipped sind, ist das kein Problem den Besitzer ausfindig zu machen.