Bei den Hundebesitzern führt kein Weg an den Steuern vorbei. Man meldet seinen Hund bei der Gemeinde an und jährlich oder halbjährlich kommt der nicht gern gesehene Steuerbescheid.
Doch was passiert eigentlich mit dem Geld? Wozu wird die Hundesteuer eigentlich erhoben? Und stellt die Hundesteuer vielleicht sogar eine Ungleichbehandlung dar?
Das Verwaltungsgericht hatte nun über die Klage einer Hundehalterin zu entscheiden. Diese setzte sich gegen die Heranziehung einer Hundesteuer zu Wehr. Die Hundesteuer sei — so die Klägerin — eine durch keinerlei Notwendigkeit begründete Steuer. Das Geld würde sachfremd verwendet und außerdem sei die Erhöhung der Hundesteuer von 98 EUR auf 180 EUR pro Hund sittenwidrig. Durch die Hundesteuer würden ehrliche Hundebesitzer finanziell belastet.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht wies die Klage ab.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenanne Aufwandsteuer. Wer einen Hund hält, trägt die Kosten für das Futter, die Pflege und tierärztliche Versorgung. Dieser Aufwand gehe über das hinaus, was zur Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs diene, sodass hier der Anknüpfungspunkt einer Besteuerung liege.
Steuergrund sei also der persönliche Aufwand des Steuerpflichtigen, nicht der Aufwand der Gemeinde für Hunde, besipielsweise ein erhöhtes Straßenreinigungsbedürfnis wegen des Hundekots.
Eine Steuer muss für keinen bestimmten Zweck verwendet werden, sondern diene allein der Einnahmebeschaffung der Gemeinde zur Erfüllung ihrer allgemeinen Aufgaben.
Es liegt auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, weil die Haltung anderer Tiere nicht besteuert wird.
Ob die Gemeinde die Hundehaltung oder auch die Haltung anderer Tiere besteuere, liegt allein in ihrem gesetzgeberischen Ermessen. Die Annahme, dass die Beeinträchtigung der Allgemeinheit durch Hunde erheblich höher sei als durch Pferde oder Katzen sei nach Auffassung des Gerichts ein vernünftiger und sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung.
Zudem können die Gemeinden die Höhe der Steuer nach eigenem Ermessen festlegen, sodass sich auch aus dem Vergleich der Höhe mit anderen Gemeinden kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheittssatz ergibt.
Die Erhebung der Hundesteuer stelle auch nicht deshalb eine Ungleichbehandlung dar, weil ein Teil der im Gebiet der Gemeinde gehaltenen Hunde nicht angemeldet sei und ihre Halter deshalb bislang nicht zur Hundesteuer herangezogen würden. Die Hundesteuersatzung sei darauf ausgerichtet, möglichst alle Steuerpflichtigen zur Hundesteuer heranzuziehen. Die Gemeinden führen ein- bis zweimal jährlich größere Kontrollen durch, um die Anmeldung der Hunde sicherzustellen.
Zudem sei nicht ersichtlich, dass infolge einer Steuerlast von 180 € pro Jahr und Hund die Freiheit, einen Hund aus Gründen der Liebhaberei zu halten, unverhältnismäßig beeinträchtigt wäre. Dass die Hundesteuer hier keine sogenannte erdrosselnde Wirkung habe, ergebe sich zum einen bereits aus ihrer absoluten Höhe von 180 € im Jahr, d.h., einer monatlichen Belastung von 15,00 €.
Zum anderen sei der finanzielle Aufwand für die Haltung eines Hundes “bei zum Teil beträchtlichen Unterschieden im Einzelfall” in der Regel um ein Vielfaches höher als die finanzielle Belastung durch die erhöhte Hundesteuer. Angesichts dieser Belastungen sei nicht erkennbar, dass die Hundesteuererhöhung zu einer für den einzelnen Hundehalter nicht mehr tragbaren Belastung führe.
Solange der Steuersatz als solcher in seiner Höhe insgesamt nicht zu beanstanden sei, sei auch die Erhöhung der Hundesteuer, gleich um welchen Faktor, nicht unverhältnismäßig. Im Einzelfall könnten unzumutbare Nachteile wegen der Steuererhöhung durch die in der Hundesteuersatzung vorgesehenen Ermäßigungen und Befreiungen sowie durch die Möglichkeit von Stundung, Zahlungsaufschub und Billigkeitserlass vermieden werden.
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.03.2017 — 1 K 919/16.WI
Wenn diese Argumente die Basis für die Erhebung einer Hundesteuer sind, wieso ist dann die Haltung von Pferden und Katzen steuerfrei? Ich für meine Erfahrungen kann sagen, dass hier enorm viele Pferdeäpfel auf den Waldwegen und sogar in den Siedlungen zu finden sind, ganz zu schweigen von dem überall und sogar in den Blumentöpfen auftauchenden Katzenkot. In welchem Punkt stellt die Hundehaltung eine “enorm höhere Belastung” im Vergleich zur Haltung von Pferden und Katzen dar?
Die Gemeinden dürfen sich eigentlich nicht wundern, wenn sie bei Hundehaltern auf Unverständnis treffen: Auf der einen Seite wird immer wieder der Hundekot als Argument für die Steuer genutzt. Auf der anderen Seite fließt das Geld aber in der Regel nicht in die Straßenreinigungen oder das Aufstellen von Kotbeutelspendern inkl. Mülleimer. Wer den Kot seines Hundes nicht aufsammelt, zahlt ein Bußgeld im dreistelligen Bereich. Man könnte sich also fragen, ob das Argument vielleicht doppelt genutzt, aber nicht immer mit entsprechenden Folgen untermauert wird. Wenn man den Hundekot als Argument heranzieht, sollte man auch dafür Sorge tragen, dass Kotbeutelspender nicht dauerhaft leer sind.
Ich persönlich finde es nicht schlimm, Hundesteuern zahlen zu müssen. Dennoch komme ich nicht umher zuzugeben, dass ich mir eine zweckgebundene Verwendung wünschen würde. Es würde mit wesentlich leichter fallen, die 270,00 EUR zu überweisen, wenn zumindest ein Teil sicher davon dem örtlichen Tierheim zur Verfügung gestellt werden würde. Die Kotbeutelspender sind bei uns grundsätzlich leer, die Mülleiner — falls überhaupt vorhanden — stehts überfüllt. Dass die Gemeinde das Geld zum Beispiel auch für Straßenarbeiten nutzen kann, finde ich nicht richtig.
Hundesteuer ja, aber dann doch bitte auch mit einem zweckgebundenen Einsatz.
Doch nicht nur die allgemeine Frage nach der Notwendigkeit dieser Steuer führt zu hitzigen Diskussionen. Auch die Höhe der Hundesteuer sorgt immer wieder für Gesprächsstoff. Ich zum Beispiel zahle 108 EUR für den ersten und 162 EUR für den zweiten Hund. Doch es kann auch anders laufen. In Bochum zum Beispiel liegt der Betrag bezüglich des ersten Hundes bei 156,00 EUR, sodass je nach Gemeinde erhebliche Unterschiede vorhanden sind.
Kein Wunder, dass viele Hundehalter eine einheitliche Regelung wünschen.
Auch die Beträge für Bußgelder liegen weit auseinander. So kann die Missachtung der Leinenpflicht in Leipzig 5,00 EUR kosten, während man in München bereits bei 100,00 EUR liegen würde. Und auch die nicht erfolgte Beseitigung von Hundekot kann zu erheblichen Bußgeldern führen, dessen Höhe ebenfalls weit auseinander gehen kann.
Wie denkt ihr über dieses Thema? Hundesteuer ja, aber zweckgebunden? Oder würdet ihr für eine Katzen- oder Pferdesteuer stimmen? Wie empfindet ihr die unterschiedlich hohen Steuern und Bußgelder? Ungerecht oder noch hinzunehmen?
Schreibt mir gerne einen Kommentar unter diesen Artikel. Ich bin gespannt, wie ihr über das Thema denkt 🙂
Die Hundesteuer stellt eine Diskriminierung der Hundehalter im Gegensatz zu anderen Hobbybetreibern wie Golfern, Segler, Schützen, und und und da.
Die Aussage, dass die mittelalterliche Luxussteuer jetzt plötzlich eine Aufwandssteuer ist halte ich für hausgemachten Blödsinn.
Deutschland ist eines der letzten EU Länder welches diese Steuer noch nicht abgeschafft hat. Was sagt das EU Recht dazu oder gibt es dort keine Aussage?
Der Hund ist ein riesiger Wirtschaftsfaktor und spüllt Unmengen in die Steuerkassen der Regierung nicht nur durch die Hundesteuer sondern auch u. a. Hundefutter, Hundezubehör, Speditionen, Fabriken, Tierärzte, Hundeschulen, Bücher, DVDs uvm.
Es wird Zeit, dass sich die Hundehalter Deutschlands zu einer Sammelklage zusammenfinden und gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen!
Ein hochkarätiger Anwalt lässt sich durch die Menge an Hundebesitzern leicht bezahlen.
es gab schon einmal einen Anwalt Herrn Vitt, der es versucht hat. Leider wurde er komplett ausgebremst.
desteuer/681www.handelsblatt.com/arts_und_style/aus-aller-welt/gerichtshof-fuer-menschenrechte-anwalt-klagt-gegen-hun8516.html?ticket=ST-618507-ZiA5Uxnx0KLYHQzK9c4O-ap4.
es gibt so unglaublich viele Hobbys die „Aufwändig“ sind, Reisen z.B. auch. Aber nur die Hundehalter werden belangt, Yachten nicht , die Jagdsteuer wurde abgeschafft u.v.m. es ist so eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!!!
Gegen Hunde hat man halt was, gegen Katzen und Pferde nicht ganz so sehr. Deshalb will man die Bevölkerung dahingehend bewegen („steuern“), dass weniger Hunde gehalten werden.
„Und auch die nicht erfolgte Beseitigung von Hundekot kann zu erheblichen Bußgeldern führen“
In Berlin ist mittlerweile von ein paarhundert Euro je Hundehaufen die Rede. Zudem sieht das neue Hundegesetz ein Bußgeld schon vor, wenn man bei einer „Taschenkontrolle“ keine ausreichende Anzahl Beutel vorweisen kann!
Vollkommen absurd, wenn man bedenkt, wie gering der Anteil an Hundekot im Verhältnis zur sonstigen Verdreckung und Verwahrlosung der Stadt ausfällt. Gäbe es keine Hunde, müsste man sich einen anderen Sündenbock suchen.
Aber es ist nunmal so, dass die wenigen Hundehasser besonders laut schreien können und Gehör finden bei Politikern, die Hunde sowieso nicht mögen oder denen es egal ist. Und die drehen sich dann eben ihre „Argumente“ so zurecht wie es ihnen gefällt.
Am liebsten würde man Hunde wahrscheinlich verbieten, Wirtschaftsfaktor hin oder her. Aber DAS würde viele Hundehalter auf die Barrikaden bringen und sie würden (endlich) die Solidarität zeigen, die sie sonst nicht an den Tag legen. Also macht man es mit Spaltung und Salamitaktik und schränkt Hundehalter immer mehr ein. So hofft dann jeder, dass es nur die anderen trifft und nicht sie selbst, dass nur der andere Hundehalter der Böse ist, man selber aber sich brav an die Regeln hält und dann wird schon alles gut. Mit den anderen möchte man nicht in einen Topf geworfen werden. In Wirklichkeit wird aber für alle die Schlinge enger, egal wie vorbildlich jeder Einzelne ist.
Daher sollten wir uns alle bei jeder Gelegenheit gegen Hundefeindlichkeit wehren.