Zu meiner Zeit als Rechtsanwältin im Bereich des Tierrechts zählten verschiedene Tierschutzorganisationen, Pflegestellen und Privatpersonen, die einen Hund aus dem Tierschutz aufgenommen haben, zu meinen Mandanten. Ich würde lügen, wenn ich behaupten würde, dass dort immer alles glatt läuft. Und ich würde auch lügen, wenn ich sagen würde, dass immer zugunsten der Tiere entschieden und gehandelt wird.
Tierschutzorganisationen und Tierschützer sprießen nur so aus dem Boden. Egal, ob erfahrene Hundetrainer oder ehemalige Tierheimmitarbeiter, Hausfrauen oder Unternehmergattinnen — wer Tiere liebt, engagiert sich.
In viele Fällen eine mehr als nur gute Sache. Auch ich versuche immer wieder Gutes zu tun. Futter, welches wir von Firmen zum Testen bekommen, wird oft gespendet. Leinen, Körbchen und Decken bringen wir regelmäßig zu Tierheimen oder Tierschutzorganisationen. Und auch mit Glückshund planen wir zur Zeit etwas im Bereich des Tierschutzes.
Es ist Wichtig, Gutes zu tun. Etwas zurückzugeben und sich zu engagieren. Doch leider bleibt es nicht immer dabei. Manchmal gerät es außer Kontrolle und manchmal steht das Wohl der Tiere plötzlich hinten an.
Ich möchte meine Erfahrungen und meine Gedanken zu diesem Thema in diesem Artikel mit einem kritischen Blick betrachten und mit euch teilen.
Was passiert im Tierschutz wirklich? Wie läuft das alles ab und wie sehen eigentlich die rechtlichen Vorgaben aus? Was kann schief laufen und wo hört der Tierschutz eigentlich auf und wir müssen von Hundehandel sprechen?
In diesem Artikel geht es vor allem um die Rettung sogenannter Straßenhunde in Europa. In Süd- und Osteuropa gibt es zahlreiche Tierschützer, die Straßenhunde aufnehmen und den Transport nach Deutschland organisieren. Von dort aus werden sie aus Tierheimen und Pflegestellen an private Hundehalter vermitteln. Es gibt aber auch Tierschutzorganisationen in Deutschland, die mit Tierheimen im Ausland zusammenarbeiten. In solchen Fällen werden die Tiere meist über das Internet an Abnehmer oder Pflegestellen in Deutschland vermittelt. In solchen Fällen wird der Transport oft mithilfe sogenannter Flugpaten organisiert. Das sind ganz normale Touristen, die sich auf dem Heimweg nach Deutschland befinden und sich bereit erklären, den Hund mit ins Land zu bringen.
Nicht jeder Hund hat das Glück in einem Flugzeug transportiert zu werden. Unzählige Hunde werden von privaten Tierschützern in Kleintransportern oder überfüllten Kofferräumen über lange Strecken ins Land gebracht.
Vermittelt werden die Hunde von den Tierschutzvereinen gegen eine Schutzgebühr. Meiner Erfahrung nach liegt diese aktuell bei ca. 350 EUR, Tendenz steigend.
Wer bei den Transporten und überfüllten Pkw noch keinen Klos im Hals hatte, wird ihn jetzt bekommen.
Im Rahmen der Vermittlung werden “Schutzverträge” aufgesetzt. Es gibt Tierschutzorganisationen, die leider glauben, sich in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. Nicht selten lagen Verträge auf meinem Tisch, in denen nicht nur die Kastration zur Pflicht gemacht wurde, sondern auch unangekündigte Kontrollbesuche sowie die rechtliche falsche Formulierung “Der Hund verbleibt im Eigentum der Tierschutzorganisation”.
Bitte versteht mich nicht falsch: Viele Tierschutzorganisationen machen eine fantastische Arbeit, vor der ich jederzeit meinen Hut ziehe. Doch leider gibt es immer mehr schwarze Schafe. Ich habe Verständnis dafür, dass man wissen will, dass es dem Hund in seinem neuen Zuhause gut geht. Doch diese Aufgabe übernimmt das Veterinäramt und keine sogenannten Außendienstmitarbeiter der Tierschutzorganisationen. Nicht selten wurden Tiere einfach wieder mitgenommen. Es lägen angebliche Verstöße vor. Bevor sich die neuen Halter zur Wehr setzen konnten, war das Tier schon weiter vermittelt. Natürlich unter erneuter Zahlung der “Schutzgebühr”.
In erster Linie handelt es sich bei den Straßenhunden um Mischlinge. Doch es gibt eine Entwicklung, die mir Bauchschmerzen bereitet. Seit einiger Zeit kommen immer mehr Rassehunde — deklariert als “Straßenhund” — aus dem Ausland hier her. Immer mehr reinrassige Welpen. Ich komme nicht umher mich zu fragen, ob die tatsächlich alle von der Straßen kommen? Reinrassig?
Die Menschen bekommen dann einen meist jungen Hund mittlerer Größe. Sozial verträglich und freundlich. Gerade Welpen und junge Hunde haben binnen aller kürzester Zeit ein Zuhause gefunden. Diese Umstände eröffnen einen Markt, der gerade aus den osteuropäischen Ländern scheinbar jederzeit bedient werden kann.
Die Schutzgebühr dient in erster Linie der Rettung weiterer Hunde. Das mag bei seriösen Organisationen auch der Fall sein, doch wo genau das Geld hingeht, bleibt oft unklar.
Es gibt Organisationen und “Tierschützer”, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes mit Hunden handeln. Sie werden vermittelt und nach kurzer Zeit steht ein “Außendienstmitarbeiter” vor der Tür. Dieser stellt dann angebliche Verstöße und Missstände fest und nimmt das Tier wieder mit. Mit der erneuten Zahlung der Schutzgebühr wird das Tier weiter vermittelt und das Ganze geht von vorne los. Ich wurde mit einer Organisation konfrontiert, die das Ganze pro Tier in der Regel fünf bis sechs mal durchzog. Man kann hier nicht mehr von Tierschutz sprechen und muss das Wort Hundehandel in den Raum werfen.
Die rechtlichen Aspekte
In Süd- und Osteuropa herrscht eine völlig andere Beziehung zu Hunden. Dort ist es normal, dass die Hunde draußen schlafen und an Ketten gehalten werden. Das ist nicht schön, völlig veraltet und tierschutzrechtlich höchst bedenklich, aber es ist dort so.
Viele Hunde laufen den ganzen Tag draußen herum und verpaaren sich mit Straßenhunden.
Viele Straßenhunde befinden sich in einem schlechten Zustand. Sie sind oft krank und unterernährt. Immer wieder berichten die Medien über Tötungsaktionen der Regierung, um die Zahl der Straßenhunde zu reduzieren. Gezielte Kastrationsprojekte könnten den gleichen Effekt erzielen. Hunde, die dort in Tierheimen sitzen und nicht vermittelt werden, werden meist nach kurzer Zeit eingeschläfert. Die Vermittlungschancen in ihrer Heimat sind äußerst gering.
Mit der Einführung des § 11 Abs.1 Nr.5 Tierschutzgesetz wurde der Auslandstierschutz grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hund aus dem Ausland in Deutschland zunächst in ein Tierheim, bei einer Pflegestelle oder direkt bei seinen neuen Besitzern untergebracht wird.
§ 11 Abs.1 Nr. 5 i. V. m. § 21 Abs.4a Tierschutzgesetz bestimmt, dass derjenige eine Erlaubnis benötigt, der Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringt oder einführt oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermittelt.
Wer Fund- oder Abgabehunde aus dem In- oder Ausland zur weiteren Vermitteln aufnimmt und pflegt, bedarf abhängig vom Umfang der Tätigkeit und nach Beurteilung durch die zuständige Behörde gem. § 11 Abs.1 Nr.3 Tierschutzgesetzt einer Erlaubnis.
Die selbstständige Weitervermittlung der Hunde gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung an Dritte fällt unter die Erlaubnispflicht nach § 11 Abs.1 Nr.5 Tierschutzgesetz.
Die Erlaubnispflicht nach § 11 Abs.1 Nr.3 Tierschutzgesetz gilt nach meinem Verständnis der Norm auch für private Pflegestellen, da die Erlaubnis an die zur Unterbringung der Hunde zur Verfügung gestellten Räume gebunden ist.
Viele private Pflegestellen verfügen nicht über die tierschutzrechtliche Erlaubnis. Aufgrund der Ähnlichkeit zur Situation in einem Tierheim, spricht vieles dafür, dass auch hier eine Erlaubnis erforderlich ist. Der Begriff “Pflegestelle” existiert im Tierschutzgesetz jedoch nicht, sodass hier keine eindeutige Regelung vorliegt. In den meisten Fällen wurde von den Gerichten und Behörden angenommen, dass eine Erlaubnispflicht besteht.
Eine Erlaubnis nach § 11 ist nur dann zu erteilen, wenn die für die Versorgung der Hunde verantwortliche Person über die notwendige Sachkunde verfügt und diese schriftlich nachweisen kann. Zudem muss diese Person über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen (in den letzten 5 Jahren keine tierschutzwidrige Ordnungswidrigkeit oder entsprechende Straftat). Die Räume und Einrichtung muss zudem eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensartgerechte Unterbringung ermöglichen.
Mit der Ausübung der Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.
Sollte keine Erlaubnis vorliegen, untersagt die zuständige Behörde die weitere Vermittlung und / oder Aufnahme von Tieren. Tierheime, Pflegestellen und die Vermittlungstätigkeit unterliegen der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörde und werden daher regelmäßig und unangekündigt kontrolliert.
Tierschutzrechtliche Hürden für den Transport
Bevor ein Hund einreisen kann, wird er zunächst in ein Tierheim, eine Auffangstation oder zu einer privaten Pflegestelle gebracht. Dort bleibt das Tier, bis alle Voraussetzungen für den Transport erfüllt sind.
Seit dem 05.01.2007 sind bei dem Transport die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.1/2005 (Tierschutz Transportverordnung der EU) zu beachten.
Die Verordnung ist nach Art. 1 Abs.1 anwendbar auf alle Transporte lebender Wirbeltiere innerhalb der Gemeinschaft, gilt jedoch nur für Transporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Hiervon ist in jedem Fall auszugehen, weil die Vermittlung gegen eine Schutzgebühr zumindest einen indirekten Gewinn darstellt. Auch sollte unter Tierschutzgesichtspunkten selbstverständlich sein, dass die Verordnung Anwendung findet.
Laut der Verordnung gelten folgende Regelungen:
- Hunde dürfen nur transportiert werden, wenn sie transportfähig sind und wenn gewährleistet ist, dass ihnen unnötige Verletzungen und Leiden erspart werden
- Welpen müssen mindestens acht Wochen alt sein, außer sie werden von ihrer Mutter begleitet
- die Tiere müssen mindestens alls 24 Stunden gefüttert und mindestens alle acht Stunden getränkt werden
- schriftliche Fütterungs- und Tränkeanweisungen sind mitzuführen und zu befolgen
- den Tieren dürfen keine Beruhigungsmittel verabreicht werden, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, um das Wohlbefinden der Tiere zu sichern. Dann aber nur unter ärztlicher Kontrolle
Zudem gibt es einige Vorschriften, die das Transportmittel, Transportbehälter, die erforderlichen Dokumente sowie den Umgang mit den Tieren betreffen.
Amtliche Überprüfungen der Transporte auf dem Straßenweg finden in der Regel nur noch an den Grenzkontrollen statt, falls die Tiere aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Kontrollen an den Grenzen. Oft werden die tatsächlichen Transportbedingungen nur durch eine zufällige Stichprobenüberprüfung festgestellt. Nicht selten werden hier grobe Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bedingungen aufgedeckt. Oft sind die Fahrzeuge überladen, die Tiere nicht versorgt. Die Transportzeiten sind lang und die Tiere oft zu jung.
Beim Transport auf dem Flugweg werden die Tiere nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) befördert. Die eingefangenen Straßenhunde leiden oft unter großen Ängsten in den für sie ungewohnten kleinen Boxen. Die Organisatoren verneinen einen solchen Zustand, doch wird dieser immer wieder von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bestätigt. Oft wird dieser Zustand auch unter dem Deckmantel “der Hund wird schließlich gerettet” schön geredet.
Tierseuchenrechtliche Bewertung
Seit dem 29. Dezember 2014 haben sich die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren innerhalb der EU, die durch die Verordnung (EG) Nr.998/2003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2003 festgelegt worden waren, geändert. Die Regelung zur Einführung eines Heimtierausweises wird seitdem in vollem Umfang angewandt.
Ziel der Regelung ist es, die Veterinärbedigungen für die Verbringung von Heimtieren im Reiseverkehr zwischen den EU — Staaten und Drittländern zu harmonieren. Insbesondere die Vorschriften über die Tollwut haben den Schutz der Bevölkerung zum Ziel.
Zudem gilt der Grundsatz, dass für die Einfuhr von Hunden zu Handelszwecken die gleichen Regelungen gelten wie bei Nichthandelszwecken. Es soll unbedingt vermieden werden, dass tierseuchenrechtliche Anforderungen durch die Deklarierung als private Einfuhr umgangen werden können.
So dürfen zum Beispiel Welpen aus gelisteten Drittländern frühestens im Alter von knapp vier Monaten (21 Tage nach erfolgter Tollwuterstimpfung im Alter von 12 Wochen) nach Deutschland gebracht werden. Aus nicht gelisteten Drittländern dürfen Hunde frühestens im Alter von 7 Monaten nach Deutschland eingeführt werden (nach Tollwutimpfung im Alter von 3 Monaten, Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper frühestens 30 Tage nach erfolgter Impfung und nochmaliger dreimontiger Wartezeit).
Hunde, die den seuchenrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, können gem. § 24 Abs.3 TierGesG auf Kosten des Halters, der sie eingeführt hat oder verbracht hat, in das Herkunftsland zurückgeschickt werden oder solange isoliert gehalten werden, bis die tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind. Bei Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung des Tieres zulässig. Die Kosten für die Isolierung, Kennzeichnung, Impfung und Tollwutantikörperbestimmung sind vom Eigentümer bzw. Halter zu tragen.
Nach § 19 der Binnenmarkttierseuchenschutz — Verordnung kann das zuständige Veterinäramt anordnen, dass der Empfang von Hunden aus anderen Mitgliedsstaaten unter Angabe der Ankunftszeit und der Anzahl der Hunde vorab angezeigt wird, sodass stichprobenartige Überprüfungen stattfinden können.
Nach wie vor werden immer noch Heimtierausweise über das Internet bestellt und in die anderen Staaten mitgenommen, um sie dort vom zuständigen Tierarzt ausstellen zu lassen. Dieses Vorgehen ist kostengünstiger als der Kauf eines EU — Heimtierausweises im jeweiligen Staat. Dennoch ist dieses Vorgehen verboten. Der Heimtierausweis muss aus dem Herkunftsland stammen.
Die seuchenrechtlichen Bestimmung sind also unbedingt einzuhalten. Hier geht es nicht nur um Tollwut, sondern auch um die Verhinderung anderer schwerer Krankheiten wie Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Herzwürmer u.a.
Ethische Aspekte
Ich kann mich nur wiederholen.
Es gibt zahlreiche Organisationen, die einen perfekten Job machen. Das Wohl der Tiere steht an erster Stelle.
Doch leider sprießen die schwarzen Schafe aus dem Boden wie Unkraut. Unseriöse, inkompetente Möchtegerntierschützer transportieren zahlreiche Tiere nach Deutschland. Der Fokus liegt nicht auf dem Wohl der Tiere, sondern auf der Vermittlungsgsbühr, die durch zahlreiche Tricks und kriminelle Vorgehensweisen oft doppelt und dreifach kassiert wird. Hunde werden wieder abgeholt und neu vermittelt. Unter unglaublichen Argumenten gehen diese Menschen gegen die neuen Besitzer vor, schicken teilweise “Männer Modell Kleiderschrank” in die Wohnungen um die Hunde wieder herauszuholen. Das Mitleid der Menschen wird schamlos ausgenutzt.
Man muss sich das mal vorstellen. Ich musste “Tierschutzorganisationen” kennen lernen, die keine Erlaubnis nach § 11 hatten. Menschen haben durch die Gründung eines solchen Vereins den Weg aus Hartz IV gesucht. Keine Erfahrungen mit Hunden, keine Kenntnisse. In deren Wohnung lebten mehr als 20 eingefangene Straßenhunde. Bei Pflegestellen, die mit dem Verein zusammengearbeitet haben, sah das Ganze ähnlich aus. Durch die hohe Anzahl an Tieren kam es erneut zur Vermehrung untereinander. Ständig wurden Hunde vermittelt und wieder abgeholt. Ein Hund lebte an einer viel befahrenen Straße (auf einem eingezäunten Grundstück). Diese “Gefahr” sei nicht zumutbar, daher wurde das Tier von drei großen schweren Männern gegen den Willen der neuen Besitzerin abgeholt. Am Folgetag war der Hund schon weiter vermittelt. Natürlich gegen erneute Bezahlung der Gebühr.
Zudem komme ich nicht umher mir die Fragen zu stellen, ob man tatsächlich jedem dieser Hunde einen Gefallen tut. Straßenhunde, die nach Schätzungen rund 7 bis 8 Jahre auf der Straße gelebt haben, wohlernährt sind und einen gesunden Eindruck machen, werden eingefangen. Diese Hunde werden in kleinen Boxen nach Deutschland geflogen und vermittelt. Und dann wird sich noch gewundert, dass diese Hunde die erste Gelegenheit nutzen um weglaufen zu können. Muss das sein?
Auch die Folgen für unsere Tierheimhunde sind nicht unter den Tisch zu kehren. Nicht selten werden Hunde mit ansteckenden Krankheiten nach Deutschland verbracht. Die Seuchenschutzregelungen werden oft missachtet. Ganze Tierheime erkranken dann an Staupe oder Parvovirose. Immer mehr Welpen und Junghunde kommen aus Ost- und Südeuropa. Diese werden in der Regel wesentlich schneller vermittelt. Da bleibt der 6 Jahre alte Mischling, der hier in Deutschland ausgesetzt wurde, leider unvermittelt.
Oft wird vergessen, dass die Straßenhunde dort ein völlig anderes Leben geführt haben. Sie haben ihre eigenen Entscheidungen getroffen, ihr Essen selbst besorgt und Probleme eigenständig gelöst. Kommen Junghunde hier nach Deutschland darf man nicht übersehen, dass diese in der entscheidenden Prägungsphase ihres Lebens wahrscheinlich in einer Isolierstation verbracht haben. Ohne Kontakt zu anderen Hunden und ohne Kontakt zu anderen Menschen. Oft leiden diese Hunde hier unter Stress und Ängsten, was dazu führt, dass sie anfälliger für Krankheiten sind. Sollte ein solcher Hund dann hier nicht vermittelt werden, bleibt er unter Umständen den Rest seines Lebens in einem Tierheim. Würde man den Hund fragen, ob er den Zwinger der Freiheit als Straßenhund vorziehen würde, dann glaube ich die Antwort zu kennen.
Ich bin der Auffassung, dass die Arbeit der Tierschutzorganisationen nicht ausschließlich in dem Transport der Hunde nach Deutschland bestehen sollte. Hilfe zur Selbsthilfe ist hier ein großes Thema. Man sollte dafür sorgen, dass Straßenhunde kastriert und gekennzeichnet werden. Dass die Hunde von Ost- und Südeuropa nach Deutschland verbracht werden, führt in zahlreichen Städten dazu, dass die Behörden sich zurücklehnen und nichts gegen die Situation ihrer Straßenhunde unternehmen. Angeblich werden bereits zahlreiche Spendengelder benutzt, um die Straßenhunde kastrieren zu lassen. Dies widerspricht jedoch der unfassbar deutlich ansteigenden Zahl der verbrachten Welpen und Junghunde.
Aufklärung ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Die Menschen dort müssen ein anderes Gefühl für Tiere entwickeln. Tötungsaktionen sind nicht nur grausam, sondern kontraproduktiv. Werden Tiere getötet, rücken Tiere aus anderen Gebieten an und es kommt zu einer höheren Vermehrungsrate.
Aufklärung im Zusammenhang mit flächendeckender Kastration und Kennzeichnung würde die Anzahl der Straßenhunde senken. Der Fokus sollte also in erster Linie darauf gerichtet sein. Ein Verbringen der Hunde stellt zwar in vielen Fällen eine Rettung dar. Es gibt aber auch Fälle, in denen man zum Wohl des Tieres anders handeln müsste.
Ich wünsche mir einen Tierschutz, in dem kranke und unterernährte Hunde eingefangen werden. Die Hunde sollen jede medizinische Versorgung bekommen, die sie benötigen und anschließend hier vermittelt werden.
Ich wünsche mir einen Tierschutz, in dem Straßenhunde kastriert und gekennzeichnet werden.
Einen Tierschutz, der aufklärt und für eine bessere Beziehung zwischen Mensch und Tier sorgt.
Ich wünsche mir einen Tierschutz, in dem das Wohl der Tiere an erster Stelle steht und das Geld in die Tiere investiert wird.
Gott sei Dank ist das in den meisten Fällen auch so, doch wir dürfen nicht zulassen, dass mit den Hunden ein Geschäft gemacht wird. Wenn ihr einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen möchtet, dann achtet darauf, dass es sich um eine seriöse Tierschutzorganisation handelt, die im Sinne der Tiere agiert und denen das Wohl der Tiere am wichtigsten ist.
Nur so kann unseriösen Hundehändlern das Handwerk gelegt werden.
Toller Beitrag! Vielen Dank dafür! Deine Hilfe hätte eine Freundin von mir vor ein paar Jahren gebrauchen können. Sie ist leider auf eine unseriöse Organisation reingefallen hatte plötzlich eine hochgradig verängstigte und schwangere Hündin zu Hause. Dann ein paar Wochen Spaß mit der Aufzucht der Welpen und letztendlich wurden ihr alle wieder weggenommen. 😔